KFW Förderung bei Smart House

Anträge für das im Dez. 2023 gestoppte KfW-Programm Klimafreundlicher Neubau (297, 298) seit 20.02.2024 wieder möglich.

 

Die KFW-Programme „Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude 297 und 298“ fördern den Bau besonders energieeffizienter Gebäude und sind auch für ein Smart House möglich.
Wir arbeiten dafür mit Energieberatern der on. Ingenieurbüro GmbH & Co.KG zusammen.
 

Was muss für die KFW erfüllt sein?
Ein Smart House wird im KFW 55/GEG Standard gebaut. Vorgabe für die Förderung ist KFW 40.
Für die Förderung wird das Smart House baulich angepasst, was mit mehr Arbeit und somit auch höheren Kosten verbunden ist.


SH Standard KFW 55/GEG:

  • Außenwand Putz 6er Dämmung (U-Wert 0,189 W/m² K)
  • Bodenplatte (U-Wert 0,191 W/m² K)
  • Flachdach (U-Wert 0,116 W/m² K)
  • Luft-Luft-Wärmepumpe
  • Dezentrale Lüftungsanlage
     

SH Anpassung für KFW 40 (Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude 297/298)

  • Außenwand Putz 10er Dämmung (U-Wert 0,15 W/m² K)
  • Passivhaus-Bodenplatte (U-Wert 0,15 W/m² K)
  • Flachdach (U-Wert 0,116 W/m² K)
  • Luft-Luft- oder Luft-Wasser-Wärmepumpe
  • Lüftungsanlage
  • PV-Anlage mit Speicher

 

Kamin­öfen:
Bei einem klimafreund­lichen Wohn­gebäude sind Wärme­erzeuger auf Basis fossiler Energie oder Bio­masse aus­ge­schlossen. Hierzu gehören auch Kamin­öfen sowie sonstige Wärme­erzeuger, die zur Deckung der Heiz­last nicht erforderlich sind und aus anderen Gründen – wie etwa zum Komfort – installiert werden.

 

Nutzen Sie die Gelegenheit und vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Beratungsgespräch.

 

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